top of page

Was Sie interessieren könnte

Hier befindet sich eine Frage & Antwort Seite. Es ist der ideale Ort, um mehr Informationen über die Therapie, Therapieablauf und Abrechnung zu erfahren, Dies ist ein Service um Sie bestens vor der Therapie über Organisatorisches aufzuklären und Ihnen den Therapieablauf und die Abrechnung danach zu erleichtern.

Was ist Wahlphysiotherapie?

Wahlphysiotherapie bedeutet, dass man sich gezielt eine Therapeutin oder einen Therapeuten aussuchen kann, die bzw. der auf ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet spezialisiert ist. Physiotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten, sind entweder angestellt oder selbstständig tätig – in privaten oder öffentlichen Gesundheitseinrichtungen – und stehen in einem direkten Vertragsverhältnis mit den Sozialversicherungsträgern. Ein entscheidender Vorteil bei der Wahl eines Wahltherapeuten liegt darin, dass man sich als Patient gezielt für eine Fachkraft entscheiden kann, die im Rahmen einer Einzelbehandlung individuell und vollständig auf die eigenen Bedürfnisse eingeht. Diese kann dann gezielt und effizient an den gemeinsam gesetzten Therapiezielen arbeiten. Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Therapeut ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Therapie. Darüber hinaus lassen sich bei Wahltherapeuten Termine oft wesentlich schneller und flexibler vereinbaren.

Wie läuft die Therapie in der Regel ab?

Zu Beginn der ersten Einheit werden etwa 15-20 Minuten benötigt, um eine ausführliche und präzise Analyse des Problems vorzunehmen. Dabei werden ein Anamnesegespräch, eine Befundaufnahme, eine körperliche Untersuchung sowie die Zielsetzung durchgeführt. Direkt im Anschluss beginnt die Behandlung mit gezielten Maßnahmen. Welche therapeutischen Methoden dabei konkret zum Einsatz kommen, richtet sich nach der jeweiligen Diagnose und den individuellen Bedürfnissen. Die Auswahl erfolgt aus einem umfangreichen Repertoire an physiotherapeutischen Techniken. Im Mittelpunkt meiner Therapie stehen die Vermittlung von Wissen sowie aktive, selbstständig durchführbare Übungen zur Regeneration. Je nach Situation werden zusätzlich manuelle Behandlungsformen wie Weichteiltechniken, Massagen oder manuelle Therapie sinnvoll sein. Ziel ist es, dass Sie als Patient das nötige Wissen erlangen, um die erlernten Maßnahmen selbstständig und wirksam umzusetzen.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Grundsätzlich ja – aber nicht in jedem Fall. In den meisten Fällen wird Physiotherapie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Das geschieht meist nach einer Untersuchung in einer Arztpraxis oder anderen medizinischen Einrichtung. Wird dabei ein Bedarf festgestellt, wird eine entsprechende Überweisung zur Physiotherapie ausgestellt. Dieser Schritt ist notwendig, damit ich Sie als Physiotherapeutin behandeln darf. Dieser Ablauf ist gesetzlich geregelt und notwendig, um meine Rechnung bei der Sozialversicherung einreichen und eine Rückerstattung der Kosten erhalten zu können. Wenn keine ärztliche Diagnose vorliegt, ist trotzdem eine sogenannte „präventive Physiotherapie“ möglich. Diese wird allerdings in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Für diese präventive Form der Therapie benötige ich keine ärztliche Verordnung – ich darf Sie auch ohne ärztliche Überweisung behandeln, sofern Sie gesund sind und keine Schmerzen oder andere Symptome haben. Wenn Sie jedoch eine Rückerstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten möchten, ist es ratsam, die ärztliche Verordnung spätestens nach der ersten Einheit bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und genehmigen zu lassen. Diese Verordnung kann z. B. von Ihrer Hausärztin, einem Allgemeinmediziner oder einem Fach- bzw. Spitalsarzt ausgestellt werden.

Erstattet mir meine Krankenkasse einen Teil der Therapiekosten?

Ja, das ist möglich. Damit Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückbekommen, benötigen Sie vor Beginn der Therapie eine ärztliche Überweisung, die von der Krankenkasse bewilligt wurde. Mit dieser Genehmigung und meiner Rechnung haben Sie dann Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten. Bei der ÖGK und BVA ist aktuell (Stand: bis 2025) keine Genehmigung erforderlich. Wie viel zurückerstattet wird, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Eine Übersicht über die Rückerstattungstarife finden Sie in der Tabelle am Ende der Seite. In der Regel werden etwa 40 % bis 50 % der tatsächlichen Kosten von 100 € pro 45-Minuten-Einheit übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie dort auch die verbleibenden Kosten einreichen. Um die Rückerstattung zu erhalten, reichen Sie am Ende der Behandlung die genehmigte Verordnung und meine Leistungsübersicht bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wie läuft die Kostenrückerstattung ab?

Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die den organisatorischen Ablauf Ihrer Physiotherapie und die Rückerstattung durch Ihre Sozialversicherung erklärt: Lassen Sie sich eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt ausstellen (z. B. 10 Einheiten Physiotherapie à 45 Minuten, bei ÖGK: 10 x 30 Minuten Physiotherapie + 10 x 15 Minuten Heilmassage) Start der Therapie Reichen Sie die Verordnung innerhalb weniger Wochen nach Ausstellung zur Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein (per E-Mail, persönlich, per Post oder Fax) Nach Abschluss der Therapie: Einreichung der Rechnung zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse Erstattung des Kassenanteils – je nach Krankenkasse werden etwa 40 % bis 50 % der tatsächlichen Kosten rückerstattet Reichen Sie die restlichen Kosten ggf. bei Ihrer Zusatz- oder Unfallversicherung zur weiteren Kostenübernahme ein

Wie wird die Therapie abgerechnet?

Nach jeder erfolgten Therapieeinheit können Sie in Bar oder mit Karte bei mir in der Praxis bezahlen.

Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Bringen Sie bitte zur ersten Einheit mit: - Die Ärztliche Verordnung - Aktuelle bzw. relevante alte Befunde (MRT & Röntgen Bilder und ggf. Operationsprotokolle,...) - bequeme Kleidung in der sie sich wohlfühlen und bewegen können.

Wo bekomme ich eine Überweisung?

Die ärztliche Verordnung bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin, einem*r Allgemeinmediziner*in oder Fach- bzw. Spitalsarzt*ärztin. Eine Überweisung bekommen Sie nicht beim Physiotherapeuten.

Muss eine ärztliche Überweisung bewilligt werden?

Sie sollten die Überweisung zuerst bewilligen lassen, wenn Sie den Kostenrückerstattungsbetrag einfordern möchten.

Wie viele Einheiten brauche ich?

In den meisten Fällen werden 6-10 Einheiten vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt. Ein vorzeitiges Abrechnen nach erfolgreicher Behandlung ist ebenfalls möglich.

bottom of page